Übersicht über die Führerscheinklassen die wir ausbilden.
Krafträder:
Alle Führerscheinklassen fürs Motorrad:
Klasse A, unbeschränkt:
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A, beschränkt:
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Diese dürfen eine maximale Leistung von 25 kW nicht überschreiten. Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren.
Klasse A1:
Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine Maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Bei unter 18jährigen beträgt die Maximale Geschwindigkeit 80 km/h.
Klasse M (Roller):
Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Mofa :
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
PKW:
Führerschein für den PKW:
Klasse B:
Die Führerscheinklasse fürs Auto. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen.
Klasse BE:
Für Züge aus Fahrzeugen und Anhängern, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet.
LKW:
Alle Führerschein-Klassen für den LKW:
Klasse C1:
Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg. Die sogenannten Kleinlaster.
Klasse C1E:
Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 759 kg überschreitet.
Klasse C:
Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden
Klasse CE:
Alle möglichen Last- und Sattelzüge
Trecker & Schlepper:
Führerschein für den Trecker:
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h...
Klasse T:
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h...
Führerschein für ein Quad:
Klasse S:
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h