Übersicht über die Führerscheinklassen die wir ausbilden.


Krafträder:

Alle Führerscheinklassen fürs Motorrad:

Klasse A, unbeschränkt:

Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Klasse A, beschränkt:
Krafträder mit mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Diese dürfen eine maximale Leistung von 25 kW nicht überschreiten. Die Beschränkung entfällt nach zwei Jahren.

Klasse A1:
Krafträder mit mehr als als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine Maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten. Bei unter 18jährigen beträgt die Maximale Geschwindigkeit 80 km/h.

Klasse M (Roller):
Zweirädrige Kleinkrafträder - umgangssprachlich Roller genannt - (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Mofa :
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum


PKW:

Führerschein für den PKW:

Klasse B:
Die Führerscheinklasse fürs Auto. Der normale Autoführerschein für Fahrzeuge bis 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen.

Klasse BE:
Für Züge aus Fahrzeugen und Anhängern, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg überschreitet.


LKW:

Alle Führerschein-Klassen für den LKW:

Klasse C1:
Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg. Die sogenannten Kleinlaster.

Klasse C1E:
Kraftfahrzeuge von 3500 kg bis 7500 kg mit Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 759 kg überschreitet.

Klasse C:
Kraftfahrzeuge ab 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen. Ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse darf mitgeführt werden

Klasse CE:
Alle möglichen Last- und Sattelzüge


Trecker & Schlepper:

Führerschein für den Trecker:

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h...

Klasse T:
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h...


Führerschein für ein Quad:

Klasse S:
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h